Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen bis zu einem Faktor von 2,3 erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den die Versicherten abgeschlossen haben. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Bitte Informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung in welchem Umfang die Behandlungskosten übernommen werden, gerne bin ich Ihnen dabei behilflich. Unabhängig der Übernahme der Behandlungskosten durch Kostenerstatter, bleiben der Patient / die sorgeberechtigten Personen zahlungspflichtig.
Bei Patienten mit Arbeits- und Wegeunfällen werden die Kosten durch die zuständige Berufsgenossenschaft übernommen. Ebenso bei Schulunfällen oder auf dem Weg dorthin und zurück.
Da ich über keinen Kassensitz verfüge, ist eine Behandlung nur als Selbstzahler möglich oder aber über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren: Nach § 13 Absatz 3 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet für die Kosten der Behandlung ihrer Versicherten aufzukommen. Für die Übernahme der Kosten bei der Krankenkasse verlangt jene einen Antrag auf Kostenerstattung. Für das Kostenerstattungsverfahren müssen einige Formulare als Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden. Gerne bin ich bei den Formalitäten behilflich und spreche mit Ihnen individuelle Fälle und Möglichkeiten durch. Unabhängig der Übernahme der Behandlungskosten durch Kostenerstatter, bleiben der Patient / die sorgeberechtigten Personen zahlungspflichtig.
Es müssen keinerlei Formalitäten erfüllt sein, um Ihre Therapie starten zu können. Auch hier gilt, dass die Sitzungen nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) berechnet werden müssen. Demzufolge fallen für eine verhaltenstherapeutische Sitzung € 100,56 an bei einem Faktor von 2,3. Bei einem Faktor von 3,5 kostet eine Sitzung € 153,00.
Erweiterte Verfahren (siehe hier) ermöglichen mir oft einen schnelleren Zugang zu Ihren Themen. Therapeutische Effekte sind häufig schneller zu erreichen. Sie erfordern eine größere Vor- und Nachbereitung. Gleichzeitig kann ich aufgrund der Intensität dieser Methoden nur eine begrenzte Anzahl pro Tag anbieten. Bei Anwendung erhöht sich der Stundensatz der üblichen Therapiesitzung (€ 100,55) je nach Aufwand bis zum 3,5 fachen Faktor (€ 153,00).
Die Leistungen für Coaching und Beratung bei Erwachsenen werden nicht durch Krankenkassen übernommen. Die Kosten sind identisch mit der oben genannten Gebührenordnung (GOP).
Einzeltherapiestunden dauern 45-50 min, Doppeltherapiestunden entsprechend 90 min.
Durch eine verbindliche Anmeldung stimmen Sie automatisch einer Absagemodalität zu. Das bedeutet für Sie, dass Sie baldmöglichst aber mindestens 48 Stunden (2 Werktage) im Voraus eine Sitzung telefonisch absagen oder verschieben. Durch eine rechtzeitige Absage kommen auf Sie keine Kosten zu. Dies gilt für das Erstgespräch sowie für Folgesitzungen. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Sitzung fällig. Kosten durch ausgefallene Behandlungstermine können nicht zu Lasten der Kostenerstatter abgerechnet werden.
Immer wieder gibt es Anfragen, ob eine Therapiestunde z.B. nach Feierabend oder am Wochenende möglich ist, damit kein Urlaub genommen werden muss oder z. B. auch die Kinderbetreuung gesichert ist. Deshalb biete ich nach Möglichkeit diesen besonderen Service an und berechne ich hier jedoch den 3,5 fachen Satz nach der Gebührenordnung.
Daniela Mokros
Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin
Eisenhartstraße 6
14469 Potsdam
Telefon
0331 - 60 127 003
Fax
0331 - 60 127 004