Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen bis zu einem Faktor von 2,3 erstattet. Mit einer Ausnahmeregelung oder Begründung ist dies auch bis zu einem Faktor von 3,5 möglich. Alle Therapiestunden bei mir werden aufgrund meiner Methodenvielfalt und Erfahrung zum 4,60-fachen Faktor (201,09 Euro) berechnet. Zusätzliche Kosten für weitere Diagnostik, Anamnesegespräch (hier handelt es sich um das Erstgespräch 246,67 Euro), Telefongespräche, Bescheinigungen, Befundberichte, Entspannungsverfahren und andere Mehraufwendungen, die ebenfalls nach der GOP abgerechnet werden, sind zu diesem erhöhten Faktor auf Wunsch möglich.
Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den die Versicherten abgeschlossen haben. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Bitte Informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung in welchem Umfang die Behandlungskosten übernommen werden, gerne bin ich Ihnen dabei behilflich. Unabhängig der Übernahme der Behandlungskosten durch Kostenerstatter, bleiben der Patient / die sorgeberechtigten Personen zahlungspflichtig.
Wenn die Krankenkasse die Behandlung mit einem Faktor von 3,5 bezahlt, bleibt in etwa ein Selbstbehalt von 50 Euro pro Therapiestunde.
Bei Patienten mit Arbeits- und Wegeunfällen werden die Kosten durch die zuständige Berufsgenossenschaft übernommen. Ebenso bei Schulunfällen oder auf dem Weg dorthin und zurück.
Da ich über keinen Kassensitz verfüge, ist eine Behandlung nur als Selbstzahler möglich.
Es müssen keinerlei Formalitäten erfüllt sein, um Ihre Therapie starten zu können. Auch hier gelten die gleichen Preise wie oben bereits aufgeführt.
Die Leistungen für Coaching und Beratung bei Erwachsenen werden nicht durch Krankenkassen übernommen. Die Kosten sind identisch mit der oben genannten Gebührenordnung (GOP).
Einzeltherapiestunden dauern 45-50 min, Doppeltherapiestunden entsprechend 90 min.
Durch eine verbindliche Anmeldung stimmen Sie automatisch einer Absagemodalität zu. Das bedeutet für Sie, dass Sie baldmöglichst aber mindestens 48 Stunden (2 Werktage) im Voraus eine Sitzung telefonisch absagen oder verschieben. Durch eine rechtzeitige Absage kommen auf Sie keine Kosten zu. Dies gilt für das Erstgespräch sowie für Folgesitzungen. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Sitzung fällig. Kosten durch ausgefallene Behandlungstermine können nicht zu Lasten der Kostenerstatter abgerechnet werden.
Daniela Mokros
Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin
Eisenhartstraße 6
14469 Potsdam
Telefon
0331 - 60 127 003
Fax
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