Ablauf

Die Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes Richtlinienverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung und hat sich bei zahlreichen Störungsbildern des Kindes- und Jugendalters als effektive Behandlungsmethode erwiesen. Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 21 Jahren. 

 

Im Rahmen der zusätzlichen Qualifikation als Heilpraktikerin für Psychotherapie, ist es mir in diesem Rahmen auch möglich Erwachsene zu behandeln und Coaching anzubieten. 

 

Bei Patienten mit Arbeits- und Wegeunfällen werden die Kosten durch die zuständige Berufsgenossenschaft übernommen. Ebenso bei Schulunfällen oder auf dem Weg dorthin und zurück. 

 

Vor Beginn einer Psychotherapie können maximal 5 Probesitzungen und eine psychodiagnostische Untersuchung durchgeführt werden. Bei diesen Terminen wird überprüft, ob eine Therapie sinnvoll ist. Außerdem dienen sie dem gegenseitigen Kennenlernen.


Dauer der Therapie

Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt in der Regel 50 Minuten, es finden ein bis zwei Sitzungen pro Woche statt. 

Kurzzeittherapie

Hierfür können maximal 25 Sitzungen für die Kinder bzw. Jugendlichen und bis zu 6 Sitzungen für Beratungsgespräche mit den Eltern bzw. Bezugspersonen beantragt werden.

Langzeittherapie

Sie ist dann sinnvoll, wenn eine Kurzzeittherapie nicht ausreicht. Bei Kindern und Jugendlichen werden in der Regel 45 Sitzungen und bis zu 11 Sitzungen mit den Eltern beantragt. 

 

Bei Bedarf kann die Therapie noch zweimal verlängert werden, so dass man auf 80 Behandlungsstunden kommen kann. Einige Krankenkassen haben ein bestimmtes Kontingent pro Jahr und richten sich nicht nach den üblichen Kurz- oder Langzeittherapien.

Terminabsagen oder -verschiebungen

Durch eine verbindliche Anmeldung stimmen Sie automatisch einer Absagemodalität zu. Das bedeutet für Sie, dass Sie bitte mindestens 48 Stunden (2 Werktage) im Voraus, eine Sitzung absagen oder verschieben. Durch eine rechtzeitige Absage kommen auf Sie keine Kosten zu. Dies gilt für das Erstgespräch sowie für Folgesitzungen. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Sitzung fällig. 

 

Schweigepflichtsentbindung

Alles worüber geredet wird unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht. Ebenso wie die Tatsache, dass Sie überhaupt Kontakt zu mir aufnehmen. Niemand erhält Auskünfte über den Behandelten oder die Behandlung, es sei denn, die Eltern/Bezugspersonen bzw. der volljährige Jugendliche entbinden mich von der gesetzlichen Schweigepflicht oder es ist Gefahr im Vollzug.
Bitte bringen Sie hierfür eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung mit.